Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Die Verkaufsbestätigung gilt als akzeptiert, wenn der Käufer nicht schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Verkaufsbestätigung Einwendungen erhebt. Allfällige Änderungen des Kontaktes durch den Käufer bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Rechte aus dem Vertrag sind nur mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers übertragbar. Diese Bestimmungen sind auch für spätere Verträge gültig, ohne dass besonders auf sie Bezug genommen wird. Die Ware muss zu dem in der Verkaufsbestätigung festgelegten Termin abgenommen werden. Jegliche nicht schriftlich durch uns akzeptierte Verspätung der Abnahme ermächtigt uns, ohne eine Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind wir von den vertraglichen Verpflichtungen entbunden, ohne dass der Käufer irgendwelche Ersatzansprüche stellen kann. Falls die Lieferung aus einem von uns unvorhergesehenen Umstand nicht durchführbar ist, sind wir berechtigt, die Lieferzeit zu verschieben oder vom Vertrag ohne Schadenersatzpflicht zurückzutreten. Alle Preise und Liefermodalitäten gelten lt. Preisliste.

Eventuelle Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen an uns zu richten.



ZAHLUNG:

Der Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der Faktura fällig. Sollte der Kunde länger als 30 Tage mit der Zahlung in Verzug kommen, so sind wir berechtigt, vom Tage des Fakturendatums die Kontokorrentzinsen in Rechnung zu bringen. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

Verzug gilt mit Ablauf von zwei Wochen ab Fakturendatum als eingetreten, wenn nicht eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers über andere Zahlungstermine vorliegt. Soweit vereinbarte Teilzahlungen nicht eingehalten werden, ist eine Woche nach Fälligkeit der gesamte Restbetrag zahlbar. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller bestehenden Forderungen unser Eigentum, somit gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung der gesamten Saldoforderung. Bis zur vollen Bezahlung des Rechnungsbetrages behalten wir alle Rechte an der gelieferten Ware vor. Die Ware darf bis dahin ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch als Sicherstellung weitergegeben werden. Die Be- oder Verarbeitung von gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware durch den Käufer erfolgt für uns , ohne dass uns Verpflichtungen daraus erwachsen. Der Käufer ist berechtigt die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Verpfändungs- und Sicherungsübereignung ist Ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich und schriftlich Nachricht geben. Veräußert der Käufer unsere Vorbehaltsware, so tritt er bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen sofort den vollen, ihm aus diesem Rechtsgeschäft entstandenen Anspruch gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, gleich viel, ob er die Ware allein oder zusammen mit anderer Ware veräußert. Übersteigt der aus der Wertveräußerung erzielte Preis unsere Gesamtforderung, so sind wir zur Rückübertragung verpflichtet. Zahlungen an uns sind rechtsverbindlich. Solche an nicht inkassoberechtigte Personen können wir nicht anerkennen. Zahlungen müssen auf der Faktura bei Übernahme oder auf Inkassoscheinen der Firma bestätigt werden, wobei der Inkassant auf Wunsch seine Inkassoberechtigung nachzuweisen hat. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verlieren eingeräumte Rabatte ihre Gültigkeit. Jegliches Leergut ist und bleibt unser unveräußerliches Eigentum und ist innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung franko an uns zurückzusenden. Nach Ablauf dieser 4 Wochen haben wir das Recht, pro Woche eine Leihgebühr von 1% des jeweiligen Neuwertes des ausständigen Leergutes zu berechnen, wenn kein Ersatz geleistet wurde. Bei Verlust oder Beschädigung haben wir das Recht, den Wiederbeschaffungswert als Wertansatz in Rechnung zu stellen.

BEANSTANDUNGEN:

Mängelrügen muss der Käufer sofort am gleichen Tag nach Empfang und Abkostung der Ware geltend machen. Unsachgemäße Behandlung entbindet den Verkäufer von jeder Verpflichtung. Für die Feststellung von Qualitätsmängeln ist die Analyse der staatlichen Untersuchungsanstalt maßgebend. Ersatzlieferungen für festgestellte Mängel kann der Käufer im Einverständnis mit dem Verkäufer regeln. Weitere Ansprüche des Käufers wie Vergütung von Arbeit, Fracht, sonstige Spesen und Schadensersatzansprüche u.a. auch wegen Überschreitung der Lieferzeit, sind ausgeschlossen. Zur Ersatzleistung ist der Verkäufer in keinem Fall und aus keinem Anlass verpflichtet.

Die Firma Husaren Weingut Burgenland GmbH. behält sich die Auslieferung des durch den Vertreter schriftlich oder telefonisch eingegangenen Auftrages vor. Kondition- und Lieferzusagen sind erst verbindlich, wenn sie durch die Firma schriftlich bestätigt wurden.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Eisenstadt, Gerichtsstand Eisenstadt.

Wir sind jedoch auch berechtigt, jegliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis am Hauptsitz des Käufers gerichtlich geltend zu machen.

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